Bürgermeister Hermann Hildebrand-Stiftung

 

Willkommen bei der Bürgermeister Hermann Hildebrand-Stiftung

 

Hermann Hildebrand

Der Jurist Hermann Hildebrand (1849-1939) war seit 1879 Abgeordneter der Bremer Bürgerschaft. Im Dezember 1895 wurde er Senator der Freien Hansestadt Bremen. Sein politischer Schwerpunkt war das Wohlfahrtswesen. 1897 gründete er die Zentrale für private Fürsorge. Er stand dem Bremer Landesverbandes des Deutschen Rotes Kreuzes vor. Während des Ersten Weltkrieges leitete er die Kriegswohlfahrtspflege und bildete den Zentral-Hilfs-Ausschuss des Roten Kreuzes in Bremen. Am 16. November 1917 wurde er zum Bürgermeister von Bremen gewählt. 1919 trat er der Deutschen Demokratischen Partei (DDP) bei. Im April 1919 wurde er von der Nationalversammlung in Bremens provisorische Regierung gewählt und war neben Karl Deichmann bis zum Juli 1920 Bürgermeister. Ein politischer Schwerpunkt in dieser Funktion war die Einrichtung der Einheitsschule. Am 9. Juli 1920 schied Hildebrand aus dem Senat aus. Auch nach der Niederlegung seiner politischen Ämter blieb er im Bereich der Wohlfahrt tätig. Er begründete und leitete ab 1922 die Bremer Nothilfe. 1933 wurde er von den Nationalsozialisten von dieser Aufgabe entbunden. Nach dem Zweiten Weltkrieg richtete der Bremer Senat die nach ihm benannte Bürgermeister Hermann Hildebrand-Stiftung ein.


Was fördert die Stiftung

Die Stiftung hat den Zweck:

  1. die Förderung der Altenhilfe,
  2. die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten  Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§23 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten
  3. die Förderung der Hilfe für Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsgeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Menschen mit Behinderungen
  4. die Förderung des Sports 


Sollten Bremer*innen plötzlich und unverschuldet in eine finanzielle Notlage geraten, können sie sich gerne an die Stiftung wenden. Nach Überprüfung des Sachverhalts kann dann eine einmalige Unterstützung gewährt werden.

Im Regelfall erfolgt die Kontaktaufnahme über die sozialen Verbände oder der Senatorin für Soziales.



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